Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

Nach der Vereinbarung vom 1. März 2005 zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg kann die Erteilung von konfessionell-kooperativem Religionsunterrichtbeantragt werden. Der verbindliche Rahmen für die Genehmigung und Umsetzung wurde am 19. November 2025 aktualisiert.

Antragsformulare und Genehmigung

Antragsformulare für die jeweilige Schulart finden Sie in der Rubrik "Downloads KoKo". Anträge auf Genehmigung beziehen sich auf einen oder mehrere Bildungsabschnitte und müssen von den Schulleitungen bis zum 1. April vor Beginn des Schuljahres, auf das sie sich beziehen, an die zuständigen Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen gerichtet werden.
Den Verbindliche Rahmen mit allen Bestimmungen für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht finden Sie ebenfalls in der Rubrik "Downloads KoKo".

Zeitschiene allgemeinbildende Schulen 2026

Bis 1. April 2026: Eingang der Fortsetzungs- und Erstanträge bei den evangelischen und katholischen Schuldekan:innen
Bis 13. Mai 2026: Prüfung der Anträge, ggf. Rückmeldung an die Schulen
Anfang September 2026: Weitergabe der Termine für die verbindliche Einführungsfortbildung an die Schulen (Zeitfenster: Oktober - November 2026).